20. Sanktionspaket gegen Russland

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Der Rat hat am 23. April das 20. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Zentrale Neuerungen sind die erstmalige Aktivierung des „Anti-Umgehungs-Instruments“ sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlage für ein künftiges Verbot maritimer Dienstleistungen beim Transport russischen Öls und von Erdölprodukten. Dieser sog. „maritime services ban“ soll Transport, Finanzierung und Versicherung entsprechender Öltransporte künftig untersagen und damit Russlands zentrale Energieeinnahmen weiter reduzieren. Das Inkrafttreten ist an eine abgestimmte Umsetzung mit den G7-Staaten geknüpft.
Darüber hinaus werden weitere 46 Schiffe der sog. Schattenflotte gelistet (insgesamt nun 632) sowie zusätzliche Unternehmen, Banken und Einzelpersonen sanktioniert. Neu ist außerdem ein sektorales Verbot für Geschäfte mit russischen Krypto-Dienstleistern einschließlich der Nutzung von RUBx und dem digitalen Rubel.
Im Handelsbereich werden die Exportbeschränkungen u. a. auf explosive Stoffe, Laborglas und Hochleistungsschmierstoffe erweitert. Hinzu kommen neue Exportverbote im Wert von über 365 Mio. €, u.a. für Chemikalien, Gummierzeugnisse und bestimmte Industrieprodukte. Auf der Importseite gelten neue Verbote im Umfang von rund 532 Mio. €, insbesondere für Mineralien, Metalle und Chemikalien. Für Ammoniak wird eine Importquote eingeführt. Außerdem wird das Rundfunkverbot auf Spiegel-Webseiten ausgeweitet und die Annahme russischer staatlicher Forschungsförderung untersagt. Tanja Winninger
PM des Rates (EN)
