Vorübergehender Schutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge bis März 2024
Der vorübergehende Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine soll bis mindestens März 2024 gelten.
Im Rahmen des JI-Rates am 13. und 14. Oktober hat die KOM hierzu angekündigt, keinen Antrag auf Beendigung des vorübergehenden Schutzes stellen zu wollen. Der zunächst bis März 2023 geltende Status verlängert sich damit zweimal automatisch um jeweils ein halbes Jahr, also bis März 2024.