Einigung zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Am Abend des 9. November konnten Rat und EP eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur erzielen. Mit Hilfe der VO sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Für jedes der aufgelisteten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – werden spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung festgelegt.