RL zur Umsetzung des Hochseeschutzabkommens
Fast zwei Drittel der Weltmeere befinden sich außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit. Diese Gebiete sind bedroht durch Verschmutzung, Übernutzung, Klimawandel und Artensterben. Mit dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt auf der hohen See aus dem Jahr 2023 wird erstmals ein rechtlich verbindlicher Schutz für solche Meeresgebiete möglich.
