8. Umweltaktionsprogramm offiziell angenommen
Am 1. Dezember 2021 hatten sich Rat und EP informell auf einen Kompromiss zum 8. Umweltaktionsprogramm (8. UAP) geeinigt. Diese gemeinsame Position wurde jetzt formal von Rat und EP bestätigt. Das Programm wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht, um daraufhin in Kraft treten zu können. Das EP hatte seine Zustimmung bereits am 10. März erteilt, und der Rat, dessen Bestätigung der letzte Schritt im Annahmeprozess ist, zog am 29. März nach.
Das 8. UAP folgt einer Reihe von UAPs seit den 1970er-Jahren. Im Unterschied zu den Vorgängern ist das 8. UAP allerdings nicht mit konkreten Maßnahmen ausgestattet. Es ist vielmehr als Überwachungsrahmen für die Ziele des Europäischen Grünen Deals konzipiert. Ziel des 8. UPAs ist es ferner, den durch Materialverbrauch und Konsum verursachten ökologischen Fußabdruck der EU zu verringern und die Abschaffung schädlicher Subventionen, z. B. für fossile Brennstoffe, voranzubringen.
Gemäß der Einigung soll 2024 eine Analyse über die bis dato erfolgten Fortschritte stattfinden. Falls diese zu gering ausfallen, soll die KOM das 8. UAP bearbeiten und einen Legislativvorschlag zur Aufnahme einer Liste konkreter Umweltmaßnahmen für die Zeit nach 2025 vorlegen. Emily Klindtworth/Karsten Gödderz