KOM legt erste Omnibus-Vorschläge zum Bürokratieabbau vor
Am 26. Februar präsentierte die KOM ihre Vorschläge zur Reduzierung von Bürokratielasten im Rahmen der ersten Omnibus-Legislativrechtstakte. Diese haben insb. die Vereinfachung von Berichterstattungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit zum Ziel. So sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von 6,3 Mrd. € beitragen.

© ullea_pixabay
Vorgesehen ist u.a. eine Vereinfachung der Europäischen Lieferketten-RL (CSDDD), der RL über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie der Taxonomie-VO. So soll die CSRD nur noch auf Großunternehmen, d.h. mit mehr als 1000 Mitarbeitern, ausgerichtet werden und in der Folge über 80% der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der RL herausfallen. Zudem möchte die KOM Vereinfachungen beim sog. „do not significant harm“-Prinzip (DNSH) einführen, damit mehr wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig gelten können.
Bei der CSDDD soll die Verpflichtung zu systematischen Sorgfaltspflichten nur noch auf direkte Geschäftspartner Anwendung finden und die fortlaufende Überwachung alle fünf Jahre anstatt bislang jährlich stattfinden. Weitere Erleichterungen sind bei den Haftungsregeln vorgesehen. Die Regeln von CSRD und CSDDD sollen laut Vorschlag der KOM auch erst ab 2028 zur Anwendung kommen.
Ebenfalls im Rahmen des Omnibus-Pakets hat die KOM angekündigt, Rückflüsse aus bestehenden oder früheren Finanzinstrumenten, wie z.B. EFSI, nutzen zu wollen, um InvestEU zu stärken. Ziel ist es, hierdurch 50 Mrd. € an zusätzlichen Investitionen u.a. im Rahmen des Clean Industrial Deal zu ermöglichen. Christoph Frank