KOM will kleine Importeure vom CO2-Grenzausgleichsmechanismus ausnehmen

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Die KOM hat als Teil ihres ersten Vereinfachungspakets auch einen Vorschlag zur Änderung der VO für ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) vorgelegt. Mit dem Vorschlag sollen kleine Importeure von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden.
Für etwa 182.000 oder 90 % der Importeure würden mit Einführung einer neuen kumulativen CBAM-Jahresschwelle von 50 t die CBAM-Verpflichtungen entfallen. Gleichzeitig blieben über 99 % der Gesamtemissionen der Einfuhren in den vier CBAM-Sektoren (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel) erfasst. Der Beginn des Verkaufs von CBAM-Zertifikaten wird zudem auf Februar 2027 verschoben, und die Verfahren werden insgesamt vereinfacht.
Nach einer umfassenden Überprüfung von CBAM im Laufe dieses Jahres soll Anfang 2026 ein Legislativvorschlag zur Ausweitung auf andere Sektoren und nachgelagerte Güter folgen. Die KOM wird in diesem Zusammenhang auch prüfen, wie Exporteure von CBAM-Produkten unterstützt werden können. Brigitte Köhnlein