Vorläufige Einigung zur Bodenüberwachungs-RL

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Am 10. April haben sich Rat und EP auf Vorgaben für die Bodenüberwachung in der EU geeinigt. Künftig sollen Probenahmestellen auf Grundlage einer gemeinsamen EU-Methodik ausgewählt werden.
Zur Bodenqualität werden unverbindliche langfristige Zielwerte auf EU-Ebene festgelegt, auf Ebene der Mitgliedstaaten sollen zudem operative Auslösewerte bestimmt werden, mit deren Hilfe Maßnahmen zur Verbesserung der Bodengesundheit priorisiert und schrittweise umgesetzt werden können. Neue Verpflichtungen für Landbesitzer und Landnutzer zum Bodenschutz werden nicht eingeführt.
Darüber hinaus hat man sich auf erste Schritte zur Überwachung von PFAS und Pestiziden geeinigt und Grundsätze für den Flächenverbrauch beschrieben. Die Einigung muss von beiden Institutionen noch bestätigt werden. Brigitte Köhnlein
