KOM setzt Prioritäten für die Umsetzung der Ökodesign-VO

© falco_pixabay
Die KOM hat am 17. April den Arbeitsplan 2025-2030 für die Ökodesign-VO für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Energiekennzeichnungs-VO angenommen.
Der Plan enthält eine Liste von Produkten, für die in den nächsten fünf Jahren vorrangig Ökodesign-Anforderungen und Vorgaben für die Energiekennzeichnungen erlassen werden sollen. Prioritär sind danach Stahl und Aluminium, Textilien mit Schwerpunkt auf Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen.
Darüber hinaus wird die KOM Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten wie Unterhaltungselektronik und kleinere Haushaltsgeräte stellen. Die Auswahl der Produkte, die in diesem Arbeitsplan enthalten sind, wurde nach einem umfassenden Konsultationsprozess mit Interessengruppen beschlossen, unter anderem über das Ökodesign-Forum. Brigitte Köhnlein
