RL zur Umsetzung des Hochseeschutzabkommens

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Fast zwei Drittel der Weltmeere befinden sich außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit. Diese Gebiete sind bedroht durch Verschmutzung, Übernutzung, Klimawandel und Artensterben. Mit dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt auf der hohen See aus dem Jahr 2023 wird erstmals ein rechtlich verbindlicher Schutz für solche Meeresgebiete möglich.
Die KOM hat nun einen RL-Vorschlag vorgelegt, mit dem dieses Abkommen, wo erforderlich, in EU-Recht überführt werden soll. Die Vorschläge beziehen sich auf Vorschriften für Umweltprüfungen vor einer Genehmigung von Vorhaben in internationalen Gewässern, auf Regeln für die Nutzung genetischer Ressourcen und auf Vorgaben für gebietsbezogene Managementinstrumente und marine Schutzgebiete.
Der RL-Vorschlag wird nun von EP und Rat erörtert werden und soll vor der geplanten Ratifizierung des Meeresschutzabkommens zur UN-Meeresschutzkonferenz im Juni in Kraft treten. Brigitte Köhnlein.
