Neue Vorschriften: Umwelt-NGOs können EU-Beihilfen überprüfen lassen

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Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben im Zusammenhang mit EU-Beihilfebeschlüssen Zugang zu Gerichten erhalten. Die KOM veröffentlichte am 12. März eine entsprechende Änderung der Beihilfevorschriften und aktualisierte die Durchführungsverordnung über staatliche Beihilfen und den Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren.
NGOs können damit in Zukunft eine Überprüfung bestimmter Beihilfebeschlüsse durch die KOM beantragen, um festzustellen, ob diese gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Der Überprüfungsantrag muss binnen acht Wochen nach Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses im Amtsblatt über ein Formular eingereicht werden und innerhalb von 16 Wochen von der KOM beantwortet werden.
Mitgliedstaaten werden verpflichtet, in den Antragsformularen für Beihilfen zu bestätigen, dass weder die geförderte Tätigkeit noch die Maßnahme selbst gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Hierzu werden im vierten Quartal 2025 Orientierungshilfen für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Umweltrecht auf der KOM-Website veröffentlicht. Johanna Steinvorth / Brigitte Köhnlein