Ratsposition zur AltautoVO

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Der Rat hat am 17. Juni seinen Standpunkt zur VO über Altfahrzeuge angenommen. Die VO legt Anforderungen an die Konstruktion von Fahrzeugen als Voraussetzung für Wiederverwendung, Recycling und Verwertung fest. Insbesondere wird ein verbindliches Ziel für recycelte Kunststoffe eingeführt und die Möglichkeit eröffnet, künftig Ziele für recycelten Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe festzulegen.
Der Rat möchte u. a. auch schwere Lkw, Motorräder und Quadbikes in den Anwendungsbereich der VO aufnehmen. Der Mindestanteil an recycelten Kunststoffen in Fahrzeugen von 25% soll in drei Stufen eingeführt und damit später erreicht werden. Die KOM soll zudem ermächtigt werden, vorübergehende Ausnahmen festzulegen, wenn es an recycelten Kunststoffen mangelt oder die Preise übermäßig hoch sind.
Weitere Änderungen betreffen die erweiterte Herstellerverantwortung, Vorgaben für Sammlung und Behandlung und die Nachweispflicht für Verkäufer, dass es sich bei dem verkauften Fahrzeug nicht um Abfall handelt. Das Parlament plant aktuell, seine Position am 9. September zu beschließen. Danach könnten die Trilogverhandlungen beginnen. Brigitte Köhnlein