EU-Vergaberecht: KOM verklagt Deutschland

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Die KOM hat am 18. Juni entschieden, Deutschland vor dem EuGH wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der RLen über die öffentlichen Auftragsvergaben aus 2014 zu verklagen.
Als Begründung hierfür führt die KOM zum einen an, dass öffentliche Auftraggeber nach deutschem Recht nicht verpflichtet sind, den Bietern nach Abschluss des Vertrags detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen, um die verkürzte Frist für den Zugang zu einer Überprüfung beginnen zu lassen. Zum anderen ist nach Ansicht der KOM der Begriff des „Auftraggebers“ im deutschen Recht unklar definiert, weshalb die Auswahl der geeigneten Vergabeverfahren erschwert werde. Weiterhin bemängelt die KOM, dass die Regeln des EU-Vergaberechts keine Anwendung auf Auftraggeber im Postsektor finden. Christoph Frank