KOM schlägt Vereinfachungen im Chemikalienrecht vor

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Mit ihrem sechsten Vereinfachungspaket, am 8. Juli unter dem Titel „Omnibus für die chemische Industrie“ gemeinsam mit einem Aktionsplan veröffentlicht, schlägt die KOM Änderungen an der VO über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO) und an den VOen für Kosmetikprodukte und Dūngemittel vor.
Außerdem wird eine neue Grundverordnung für die seit 2007 bestehende Europäische Chemikalienagentur ECHA vorgeschlagen. Damit soll dem wachsenden Aufgabenumfang der Agentur Rechnung getragen und die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten beschleunigt werden. Brigitte Köhnlein
VO Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO)
