Mehr Transparenz bei politischer Werbung

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Am 10. Oktober ist die VO über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in Kraft getreten. Ziel ist es, die Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen sowie den demokratischen Grundsatz freier und fairer Wahlen zu stärken.
Jede Form von politischer Werbung muss fortan per Selbsterklärung eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen politische Anzeigen von Informationen über (1) Sponsoren und Finanzierung, (2) Bezüge zu anstehenden Wahlen und (3) eine etwaige Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen begleitet werden. Die Inhalte politischer Werbung werden durch die neue VO jedoch ausdrücklich nicht reguliert und es sind keine allgemeinen Überwachungsanforderungen für Online-Plattformen vorgesehen.
Ergänzend hat die KOM am 8. Oktober Leitlinien zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen VO veröffentlicht. Analog dazu hat die KOM ein Portal eingerichtet, in dem Wahltermine in den Mitgliedstaaten sowie gesetzliche Vertreter von politischen Werbeanbietern aus Drittstaaten erfasst werden. Aaron Wojte/Tanja Winninger