KOM genehmigt deutsche Beihilfe für erneuerbaren Wasserstoff

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Die KOM hat eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 200 Mio. € genehmigt, in deren Rahmen die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten, sog. erneuerbare Kraft- oder Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs, in Kanada gefördert werden soll. Ziel ist der Aufbau von Elektrolysekapazitäten von bis zu 300 MW.
Die Förderung erfolgt über eine wettbewerbliche Ausschreibung, die bis 2027 abgeschlossen sein soll. Vorgesehen ist ein Doppelauktionsmodell, bei dem kanadische Erzeuger und die höchstbietenden Abnehmer Abnahmeverträge schließen. Die Differenz zwischen Angebots- und Abnahmepreis wird staatlich ausgeglichen. Voraussetzung ist die Einhaltung der EU-Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff gemäß delegiertem Rechtsakt.
Das Vorhaben soll bis zu 2,47 Mio. t CO2-Äquivalente einsparen und den Hochlauf der Wasserstofftechnologie ab 2030 unterstützen.
Die Regelung knüpft an frühere, von der KOM 2021 und 2024 genehmigte Maßnahmen an. Tanja Winninger
