Lebens- und Futtermittelsicherheit: KOM legt Vereinfachungspaket vor

© Europäische Union, 2020
Die KOM hat am 16. Dezember 2025 ein übergreifendes Maßnahmenpaket zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit vorgelegt. Ziel ist es, Vorschriften und Verfahren in einschlägigen EU-Rechtsakten zu vereinfachen, insbesondere im Pflanzenschutz- und Biozidrecht, im Futtermittelbereich, bei amtlichen Kontrollen sowie in der Tiergesundheit und im Tierschutz.
Im Pflanzenschutz- und Biozidrecht soll der Marktzugang für sogenannter „Biocontrol plant protection products“ beschleunigt werden, und Erneuerungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und Biozide sollen gestrafft werden. Im Futtermittelbereich sind erleichterte Verlängerungen für Zusatzstoffe, digitale Kennzeichnung und ein einfacherer Marktzugang für Fermentationsprodukte vorgesehen. Zudem plant die KOM Vereinfachungen bei amtlichen Laboren und Grenzkontrollen sowie eine stärkere Ausrichtung von Importstandards und Kontrollen, einschließlich Maßnahmen zur Senkung von Rückständen besonders gefährlicher Wirkstoffe. In der Tiergesundheit sind Anpassungen bei Überwachung und Risikominderung zur BSE vorgesehen. Das Paket wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im EP und im Rat beraten. Leonard Eichhorn
