Rat und EP vereinbaren stärkere Unterstützung für von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer

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Rat und EP haben sich am 25. Februar auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) geeinigt. Künftig sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen eine unmittelbare Entlassung droht, bereits zu einem früheren Zeitpunkt des Verfahrens Zugang zu Unterstützung erhalten.
Der vereinbarte Text sieht außerdem weitere Schutzmaßnahmen vor, wie beispielsweise die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Ex ante-Prüfungen in Bezug auf die finanziellen und administrativen Kapazitäten von Unternehmen durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Unternehmen Vorfinanzierungen in Raten zu gewähren.
Um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die überarbeitete Verordnung möglichst gering zu halten, wurde beschlossen, dass die Europäische Kommission unverbindliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten und Unternehmen erarbeiten soll.
Das vorläufige Abkommen muss nun sowohl vom Rat als auch vom EP gebilligt werden, bevor es formell angenommen wird und mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Merle Andraschko
