Europäischer Rechnungshof sieht Risiken durch komplexere Architektur der GAP ab 2028

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Am 5. Februar hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) eine Stellungnahme zu der von der KOM vorgeschlagenen Ausgestaltung der GAP ab 2028 und zu flankierenden Änderungen der gemeinsamen Marktorganisation angenommen. Dabei nimmt der EuRH auch die geplante Einbettung der GAP in einen neuen Fonds mit Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) in den Blick.
Der EuRH sieht das Vereinfachungsziel der KOM gefährdet, weil die vorgeschlagenen Planungsmodalitäten und die komplexere rechtliche Architektur der GAP Unsicherheit schaffen, die Auszahlung verzögern und die Planbarkeit für Begünstigte mindern könnten. Er warnt davor, dass die größere Flexibilität der Mitgliedstaaten die gemeinsamen Elemente der GAP nicht aushöhlen dürfe, da sonst ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen könnten und der Binnenmarkt beeinträchtigt werden könnte. Nach Ansicht des EuRH kommt hinzu, dass das Gesamtvolumen der GAP-Mittel erst nach Annahme der NRPP feststünde, wodurch sich die erwartbare Förderung erst spät konkretisieren und ein Vergleich mit der Finanzierung 2021 bis 2027 erschweren würde. Kritisch bewertet der EuRH außerdem die fehlende Klarheit, welche Interventionen auf Basis von Outputs und welche über Meilensteine und Zielwerte gesteuert werden sollen, und er hält deshalb klare Anforderungen an Rechenschaft und Rückverfolgbarkeit der Mittel bis zu den Begünstigten für erforderlich. Leonard Eichhorn
