EP legt Position zu Zollaspekten des Turnberry-Abkommens fest

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Am 26. März verabschiedete das EP seine Position zu zwei VO-Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen Teile des EU-US-Handelsabkommens von Turnberry. Vorgesehen ist die Abschaffung der meisten Zölle auf US-Industrieprodukte sowie ein bevorzugter Marktzugang für zahlreiche US-Meeresfrüchte und Agrarprodukte.
Das EP votierte für eine erweiterte Aussetzungsklausel, die es ermöglichen soll, Zollpräferenzen auszusetzen, falls die USA zusätzliche Zölle über 15 Prozent hinaus oder neue Abgaben auf EU-Waren erheben. Auch bei Diskriminierung von EU-Unternehmen oder wirtschaftlichem Zwang könnte sie greifen. Ein Schutzmechanismus erlaubt der KOM außerdem ein Eingreifen bei Importanstiegen, die der EU-Industrie ernsthaften Schaden zufügen könnten.
Weiterhin wurden eine ‚Sunrise-Klausel‘ und eine ‚Sunset-Klausel‘ eingeführt. Nach der Sunrise-Klausel treten die neuen Zollmaßnahmen nur in Kraft, wenn die USA alle im Turnberry-Abkommen vereinbarten Verpflichtungen erfüllen. Für die vereinbarten Zollsenkungen auf Stahl und Aluminiumprodukte ist eine sechsmonatige Überprüfung vorgesehen. Werden die Zölle von den USA nicht wie vereinbart gesenkt, treten die Präferenzen automatisch wieder außer Kraft.
Nach der Sunset-Klausel treten die VOen automatisch am 31. März 2028 außer Kraft, sofern sie nicht durch einen neuen Legislativakt verlängert werden.
EP und Rat verhandeln nun über die endgültige Ausgestaltung des Abkommens. Tanja Winninger
