EU stärkt Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln

© European Union, 2019
Der Rat und das EP haben am 12. Mai eine vorläufige Einigung über das neue Gesetz zu kritischen Arzneimitteln (Critical Medicines Act) erzielt. Angestrebt wird, die Versorgungssicherheit mit wichtigen Arzneimitteln wie Antibiotika, Insulin oder Schmerzmitteln in der EU zu stärken und Lieferengpässen künftig besser vorzubeugen.
Der Rechtsakt soll die Widerstandsfähigkeit der europäischen Arzneimittellieferketten erhöhen und die Abhängigkeit von Drittstaaten reduzieren. Vorgesehen sind u.a. stärkere Anreize für die Produktion kritischer Arzneimittel und Wirkstoffe innerhalb der EU sowie neue Vorgaben für öffentliche Beschaffungsverfahren, bei denen Versorgungssicherheit künftig stärker berücksichtigt werden soll.
Zudem soll eine gemeinsame Beschaffung durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden, indem die Mindestzahl teilnehmender Staaten von neun auf fünf gesenkt wird. Weitere Regelungen betreffen mehr Transparenz und Zusammenarbeit bei Notfallbeständen sowie den erleichterten Austausch und die freiwillige Umverteilung kritischer Arzneimittel zwischen Mitgliedstaaten. Stella Tutunzi
