EP verabschiedet Überarbeitung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

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Am 7. Juli hat das EP der Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zugestimmt (511:87:61). Zuvor hatten Rat und EP im April eine vorläufige Einigung erzielt. Die überarbeiteten EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sollen die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erleichtern und für mehr Rechtsklarheit und eine einheitlichere Anwendung der Regelungen sorgen.
Vorgesehen sind unter anderem präzisere Bestimmungen zur Koordinierung von Arbeitslosenleistungen, einschließlich der Mitnahme von Leistungen bei der Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat und der jeweiligen Zuständigkeiten für Grenzgänger. Zudem sollen Langzeitpflegeleistungen klarer definiert und Familienleistungen deutlicher abgegrenzt werden. Zuständigkeitsregeln für Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, sollen mit der Überarbeitung präzisiert werden.
Für die Entsendung von Beschäftigten sind strengere Vorgaben zur Vermeidung von Missbrauch vorgesehen, etwa eine Mindestversicherungszeit und eine verpflichtende Vorabmeldung. Gleichzeitig soll künftig für Entsendungen von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen grundsätzlich keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein. Tätigkeiten im Bausektor sollen von der Ausnahme ausgenommen bleiben. Im Verordnungstext wird dies mit den Besonderheiten und dem erhöhten Betrugs- und Unfallrisiko des Sektors begründet. Merle Andraschko
