KOM legt Paket zur Steuervereinfachung vor
Die KOM hat am 24. Juni 2026 ein Paket zur Vereinfachung der EU-Steuervorschriften vorgelegt. Es besteht aus zwei Vorschlägen: (1) einer Omnibus-RL zur Besteuerung sowie (2) einer Neufassung der RL über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC-RL).

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Die Omnibus-RL zielt auf eine Reduzierung der Komplexität und Befolgungskosten für grenzüberschreitende Unternehmen ab und soll einen kohärenteren, verhältnismäßigeren und wirksameren Rahmen im Bereich der direkten Steuern schaffen. Vorgesehen ist u.a. eine Befreiung von der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dividenden-, Zins- und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU. Zudem sollen Vorschriften zur Unternehmensfinanzierung vereinfacht und Überschneidungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Säule 2 OECD) beseitigt werden.
Mit der Neufassung der DAC-RL will die KOM den über die Jahre stark ausgeweiteten Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden vereinfachen, präzisieren und verbessern. Vorgesehen ist insbesondere der Abbau bestimmter Meldepflichten, etwa für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen, sowie die Erhöhung des Meldeschwellenwerts für den Online-Warenhandel. Zudem soll durch ein neues Überprüfungsinstrument die Identifizierung gemeldeter Steuerpflichtiger effizienter und wirksamer erfolgen.
Die Vorschläge werden nun im Rat und im EP beraten. Tim Härtner / Christoph Frank
