Förmliche Annahme des Digitalomnibus on AI

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Am 29. Juni hat der Rat das von der KOM am 19. November 2025 vorgelegte Digitalomnibuspaket zur Vereinfachung der europäischen Digitalgesetzgebung in Teilen förmlich angenommen. Die Annahme betrifft den Verordnungsvorschlag zum sog. Digitalomnibus on AI, durch den bestimmte Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) gestrafft und vereinfacht werden sollen.
Der Vorschlag enthält unter anderem einen Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, die am 2. August in Kraft treten sollten. Der neue Anwendungstermin für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme wurde auf den 2. Dezember 2027, der Anwendungstermin für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, auf den 2. August 2028 verschoben. Zudem wird eine neue Bestimmung in die Verordnung aufgenommen, die KI-Praktiken verbietet, die nicht einvernehmliche sexualisierte und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern generieren. Ab Dezember sollen auch KI-Systeme, die Nacktbilder echter Menschen erzeugen oder bei Fotos die Kleidung wegretuschieren, um intime Körperteile zu enthüllen, verboten werden. Daneben werden durch den Vorschlag das Verhältnis zwischen KI-Vorschriften und sektorspezifischen Rechtsvorschriften und die Zuständigkeiten bei der Aufsicht von KI-Systemen konkretisiert.
Zum zweiten Teil des Digitalomnibuspakets, dem Verordnungsvorschlag zum sog. Digitalomnibus on Data, haben die Berichterstatterinnen der parlamentarischen Ausschüsse für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie Industrie, Forschung und Energie (ITRE) am 26. Juni einen Berichtsentwurf vorgelegt. Die Frist für Änderungsanträge läuft noch bis zum 15. Juli. Franziska Klug
