EP stimmt für Überprüfung der ESN-Partei

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Das EP hat am 7. Juli beschlossen, die zuständige Aufsichtsbehörde (APPF) mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Partei „Europa der souveränen Nationen” (ESN) gegen die EU-Grundwerte verstoßen hat. Damit droht der Partei der Verlust des Status als europäische politische Partei und von EU-Fördermitteln in Höhe von rund zwei Millionen Euro, es geht dabei jedoch nicht um ein Parteiverbot. Es ist das erste Verfahren dieser Art seit der Reform der VO im Oktober 2025.
Grundlage ist ein vertrauliches Hinweisschreiben der APPF an die EU-Institutionen vom 22. Mai mit Gerichtsurteilen und Social-Media-Beiträgen von ESN-Funktionären, die gegen EU-Grundwerte verstoßen könnten.
Die ESN-Partei, 2024 in Berlin u. a. von der AfD gegründet, ist Dachorganisation rechtspopulistischer/-extremer Parteien (u. a. Reconquête aus Frankreich oder Wiedergeburt aus Bulgarien) und von der gleichnamigen Fraktion im EP (27 Abgeordnete, davon 15 von der AfD) rechtlich zu unterscheiden.
Die ESN-Partei hat jetzt einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, anschließend setzt die APPF einen Ausschuss ein, der zwei Monate Zeit hat, ein Votum abzugeben, auf dessen Grundlage die APPF dann entscheidet. Diese Entscheidung tritt nur dann in Kraft, wenn weder das EP noch der Rat binnen drei Monaten nach der Entscheidung Einspruch einlegen. Jannes-Emile Kettner / Thorsten Augustin
