EP ebnet Weg für Trilogverhandlungen zum digitalen Euro

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Das EP-Plenum hat am 9. Juli das Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen über das „Single Currency Package“, im Wesentlichen bestehend aus der BargeldVO und der VO zum digitalen Euro, mit 416:169:22 Stimmen angenommen und damit den Standpunkt bestätigt, den der ECON-Ausschuss des EP bereits am 23. Juni beschlossen hatte. Damit können nunmehr die Trilogverhandlungen über den Vorschlag der KOM aus dem Jahr 2023 beginnen, nachdem der Rat seine Position bereits im Dezember 2025 festgelegt hatte.
Nach dem Standpunkt des EP soll der digitale Euro sowohl online, als auch offline nutzbar sein. Für die meisten Unternehmen soll eine Annahmepflicht gelten. Grundlegende Dienstleistungen wie die Kontoeröffnung, Kontoführung und Zahlungen sollen kostenfrei sein. Offline-Zahlungen sollen grundsätzlich ebenfalls kostenfrei sein. Zudem soll der digitale Euro nach dem Prinzip „Privacy by Design“ entwickelt werden und die EZB keinen Zugriff auf personenbezogene Zahlungsdaten erhalten. Zur Sicherung der Finanzstabilität ist eine Obergrenze für Guthaben von Privatpersonen vorgesehen, die auf Vorschlag der KOM und auf Grundlage von Empfehlungen der EZB regelmäßig überprüft werden soll.
Im Rahmen der Bargeld-VO fordert das EP, dass Bargeld in den Mitgliedstaaten der Eurozone weiterhin verfügbar und als Zahlungsmittel grundsätzlich akzeptiert bleibt. Erste Trilogverhandlungen sollen noch vor der Sommerpause stattfinden. Tim Härtner/Christoph Frank
PM des EP vom 9.Juli
PM des EP vom 23.Juni (ECON) (EN)
