KOM vereinheitlicht Datenerhebung zur städtischen Mobilität

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Am 9. Juli hat die KOM eine Durchführungs-VO zur Erhebung von Daten über die städtische Mobilität angenommen. Ziel ist die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit festgelegter Verkehrsindikatoren zu allen sog. städtischen Knoten des transeuropäischen Netzes (TEN-V) zu erhalten. Damit konkretisiert die VO entsprechende Vorgaben der TEN-V-VO.
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, künftig festgelegte Indikatoren zu den Bereichen Nachhaltigkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit zu erfassen und über das Informationssystem TENtec an die KOM zu übermitteln. Dazu gehören u.a. Daten zur Modal-Split-Nutzung, zum Pkw-Bestand nach Antriebsart, zu Verkehrsunfällen sowie zur Zugänglichkeit von Bahnhöfen und der Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs. Die VO legt zudem Methoden zur Datenerhebung fest und definiert auch, in welchen Fällen die KOM auf bereits vorhandene Datenbanken wie Eurostat oder die CARE-Unfalldatenbank zurückgreift.
Zum 31. Dezember 2027 sollen die Mitgliedstaaten erstmals Daten zu den relevanten Indikatoren an die KOM übermitteln und danach im Vierjahresrhythmus Aktualisierungen bereitstellen. Die KOM verspricht sich von der Datengrundlage eine bessere Investitionssteuerung und Planung nachhaltigen städtischen Verkehrs. Benjamin Ott
