EU-Haushalt 2027: Rat legt Standpunkt fest

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Der Rat hat am 15. Juli seinen Standpunkt zum EU-Haushalt für das kommende Jahr festgelegt. Es handelt sich beim 2027er Haushalt um den letzten, der unter der laufenden Finanzierungsperiode des MFR 2021-2027 angenommen werden muss.
In seinem Standpunkt definiert der Rat, ohne Berücksichtigung der Instrumente außerhalb des MFR, die Ausgabengrenze bei den Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Jahr bei 191,88 Mrd. € sowie bei 202,07 Mrd. € bei den Zahlungsermächtigungen, während die KOM in ihrem Vorschlag vom Juni noch 199,9 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen sowie 211,97 Mrd. € an Zahlungsermächtigungen vorgesehen hatte.
Insgesamt nimmt der Rat damit eine vorsichtige Haltung ein, u.a. um unter Ausnutzung der bestehenden Margen im MFR 2021-2027 genügend Spielraum für unvorhergesehene Entwicklungen zu haben.
Nachdem der Rat nun seine Position, die formell vom Rat im September angenommen werden muss, auf AStV-Ebene festgelegt hat, werden im Anschluss Verhandlungen mit dem EP im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden. Die Frist zur Erzielung einer Einigung, damit der EU-Haushalt 2027 rechtzeitig in Kraft treten kann, endet am 16. November. Christoph Frank
