EU-Methanverordnung wird abgeschwächt

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Die KOM will Sanktionen gegen Öl- und Gasimporteure bei Verstößen gegen die Methanverordnung bis Ende 2029 aussetzen. Als Gründe nennt sie die angespannte geopolitische Lage, Herausforderungen für die Energieversorgung und die hohen Energiekosten in Europa.
Nach dem Vorschlag sollen in den Jahren 2027 bis 2029 keine Bußgelder verhängt werden, wenn Unternehmen die Vorgaben zur Reduzierung von Methanemissionen nicht vollständig einhalten. Die Verordnung selbst bleibt jedoch in Kraft. Auch die Nachweispflichten gelten weiterhin: Ab 2027 müssen Importeure die Methanemissionen entlang ihrer Lieferketten nach den EU-Vorgaben dokumentieren. Von der Strafaussetzung ausgenommen sind lediglich Fälle nachgewiesenen Betrugs.
Zur Begründung verweist die KOM auf die angespannte Sicherheitslage im Nahen Osten. Insbesondere die Schließung der Straße von Hormus habe erhebliche Auswirkungen auf die europäische Energieversorgung. Nach Angaben der Behörde sind davon rund 20 Prozent des weltweiten LNG-Handels und etwa ein Fünftel des globalen Ölverbrauchs betroffen. Die Aussetzung der Sanktionen soll den Unternehmen zusätzliche Zeit verschaffen, ihre Lieferketten an die neuen Anforderungen anzupassen. Mehran Faraji
