Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS)

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Die KOM hat am 17. Juli 2026 eine Anpassung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) vorgeschlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und zugleich die Klimaziele der EU weiterzuverfolgen.
Kernpunkt ist eine langsamere Reduzierung der verfügbaren Emissionszertifikate. Während die jährliche Kürzung derzeit bei 4,3 Prozent liegt und ab 2028 auf 4,4 Prozent steigen soll, sieht der Vorschlag ab 2031 eine Absenkung der Reduktionsrate auf 3,7 Prozent und ab 2036 auf 1,7 Prozent vor. Dadurch sollen Unternehmen zeitlich entlastet und Investitionen in die Transformation erleichtert werden. Zusätzlich soll die Nutzung von CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) stärker in den Emissionshandel einbezogen werden.
Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten soll über 2030 hinaus fortgeführt werden, sofern Unternehmen die dadurch entstehenden finanziellen Spielräume in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren.
Weitere Änderungen betreffen die Ausweitung des Emissionshandels auf Müllverbrennungsanlagen. Zudem sind zusätzliche Anforderungen für den Luft- und Seeverkehr vorgesehen, insbesondere für internationale Flüge innerhalb eines Radius von 5.000 Kilometern und die Einbeziehung von Privatjets.
Darüber hinaus plant die EU Maßnahmen zur stärkeren Elektrifizierung des Energiesystems: Bis 2040 soll der Elektrifizierungsgrad auf 46 Prozent steigen. Vorgesehen sind außerdem niedrigere Stromsteuern, effizientere Netzentgelte und ein verstärkter Einsatz intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Mehran Faraji
PM der KOM zur Reform des ETS und Elektrifizierungsaktionsplan
