KOM schlägt umfassende Reform des EU-Vergaberechts vor

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Die KOM hat am 9. September den „Public Procurement Act“ vorgelegt. Mit diesem Legislativvorschlag sollen die drei bestehenden Vergaberechts-RL‘en aus dem Jahr 2014 durch eine einzige VO ersetzt werden. Dabei sollen laut KOM durch den Bürokratieabbau Einsparungen i. H. v. 80 Mio. EUR für die Verwaltung und i. H. v. 570 Mio. EUR für Wirtschaftsakteure erzielt werden.
Im Mittelpunkt stehen einfachere, schnellere und flexiblere Vergabeverfahren. Es sind zwei neue Hauptverfahren sowie ein Innovationsverfahren zur Entwicklung und Beschaffung innovativer Lösungen vorgesehen. Auch sollen Direktvergaben insbesondere in Notfall- und Krisensituationen klarer geregelt werden.
Zugleich soll die öffentliche Beschaffung stärker zur Umsetzung europäischer Politikziele genutzt werden. Das Prinzip des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses soll zum Regelfall werden. Qualitätskriterien sollen grundsätzlich mindestens 30 % der Bewertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindenstens 50 %. Berücksichtigt werden können insbesondere ökologische, soziale, innovative sowie sicherheits- und resilienzbezogene Kriterien. Weiter sieht der VO-Vorschlag eine „europäische Präferenz“ zur Vermeidung kritischer Abhängigkeiten vor. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen europäische Unternehmen und Produkte bevorzugt werden.
Zudem sollen ein nationaler Datenraum, interoperable eProcurement-Systeme und ein elektronischer Dienst zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung geschaffen werden.
Der Vorschlag wird nun im Rat und im EP beraten. Tim Härtner/Christoph Frank
