KOM veröffentlicht Paket zu Regionen in äußerster Randlage

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Das am 10. September vorgelegte o. a. Paket umfasst neben der Mitteilung „Stärkung der globalen Reichweite der Union: Eine neue strategische Vision für die Regionen in äußerster Randlage der EU“ erstmals Vorschläge für gezielte regulatorische Anpassungen in den Bereichen Besteuerung, Entwaldung, Landwirtschaft, Fischerei sowie Migration und Asyl. Damit soll der besonderen geografischen und geostrategischen Lage dieser Regionen Rechnung getragen werden.
Insgesamt soll die Strategie über die sektoralen EU-Politiken umgesetzt werden. Das Regulierungspaket wird nach Anhörung des EP dem Rat zur Zustimmung vorgelegt. Frankreich, Portugal und Spanien sollen zudem in ihren künftigen NRPPs im Rahmen des MFR 2028–2034 spezifische Maßnahmen für ihre Regionen in äußerster Randlage vorsehen.
Die neun Regionen in äußerster Randlage sind Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) und die Kanarischen Inseln (Spanien). Auf Grundlage von Artikel 349 AEUV können besondere Maßnahmen erlassen werden, die die besonderen Bedingungen dieser Gebiete, wie ihre abgelegene Lage, ihre geringe Größe und ihre wirtschaftlichen Besonderheiten, berücksichtigen. Merle Andraschko
