Kids Act: KOM will Kinder online besser schützen

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Die KOM möchte Kinder und Jugendliche online besser schützen und Anbieter sozialer Medien stärker in die Verantwortung nehmen. Vor diesem Hintergrund hat sie am 17. September den EU Kids Act vorgelegt, der neben verpflichtenden Altersbeschränkungen für soziale Medien auch Vorgaben für Safety-by-design und eine Beweislastumkehr zulasten der Anbieter vorsieht.
Das Mindestalter für einen eigenen Social-Media-Account soll bei 15 Jahren liegen. Kinder unter 13 Jahren sollen keinen eigenen Zugang zu Social-Media erhalten, jedoch über ein Nutzerkonto, das von den Erziehungsberechtigten kontrolliert wird, auf sog. kinderfreundliche Plattformen und Dienste zugreifen können. 13- bis 15-Jährige sollen einen „Mini-Account“ mit begrenzten Funktionen nutzen dürfen, der von den Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt wird. Diese Accounts bieten nur eingeschränkte Funktionen und sehen ein Zeitlimit von maximal einer Stunde pro Tag vor.
Der Vorschlag beinhaltet auch eine Reihe von Verpflichtungen für Anbieter von sozialen Medien, Video-Plattformen, Online-Spielen, KI-Begleitern und Chatbots. Unter anderem sollen suchtfördernde Funktionen und profilbasierte Empfehlungsfeeds, Endless-Scroll-Funktionen, Belohnungsmechanismen, Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit oder Kontaktmöglichkeiten von Fremden verboten werden.
Um die neuen Regelungen wirksam durchzusetzen, müssen die betroffenen Plattformen und Anbieter in Zukunft strenge Alterskontrollen durchführen. Hierzu steht unter anderem die von der KOM selbst entwickelte EU-Altersüberprüfungs-App zur Verfügung. Schließlich wird in dem Vorschlag auch eine Beweislastumkehr zulasten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder Suchmaschinen nach dem DSA (Digital Services Act) geregelt. Diese sollen vorab darlegen müssen, dass ihre Dienste sicher sind bzw. wie sie Kinder und Jugendliche schützen wollen. Franziska Klug
