KOM schlägt Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum vor

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Am 9. September hat die KOM ihren Vorschlag für eine EU-VO für bezahlbaren Wohnraum (“Affordable Housing Act”) vorgelegt. Über diesen Legislativvorschlag soll die Möglichkeit für Mitgliedstaaten geschaffen werden, Maßnahmen zur Beschränkung des Erwerbs und der Nutzung von Wohneigentum zu ergreifen. Der Rechtsakt bietet damit den ersten gemeinsamen europäischen Rahmen für die Bewertung von wohnungsbezogenen Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt.
Voraussetzung für Einschränkungen ist demnach die vorherige Ausweisung eines Gebiets mit Wohnungsdruck, in dem u.a. der Kaufpreis für Wohnimmobilien mindestens dem Achtfachen des mittleren Jahreseinkommens entspricht.
In einem solchen Gebiet können die zuständigen Behörden insbesondere den Erwerb und die Kurzzeitvermietung, wie z.B. über Plattformen wie Airbnb, von Wohnimmobilien beschränken sowie Maßnahmen gegen langfristigen Leerstand ergreifen. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, bleibt den zuständigen Behörden überlassen.
Voraussetzung ist u.a. die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen und dass diese zeitlich befristet werden, verbunden mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Maßnahmen dürfen zudem nicht als Hauptwohnung genutzten Wohnraum betreffen. Benjamin Ott
