EP verabschiedet neue EU-Standards zum Schutz Arbeitnehmender vor Gefahrstoffen

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Die am 06. Oktober vom EP angenommene Überarbeitung (499:49:104) der RL über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) folgt auf die informelle Einigung mit dem Rat, die im Juni erzielt wurde. In der RL werden neue Grenzwerte für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und 1,4-Dioxan festgelegt. Für Isopren wird erstmals ein langfristiger Grenzwert für die berufliche Exposition festgelegt, da der Stoff als krebserzeugend eingestuft werden kann. Zudem soll die KOM prüfen, ob weitere Grenzwerte für Stoffe im Schweißrauch erforderlich sind.
Kann die Exposition nicht ausreichend reduziert werden, gelten präzisierte Vorgaben für persönliche Schutzausrüstung, etwa Atemschutzgeräte. Betroffene Beschäftigte sollen Anspruch auf regelmäßige Pausen in einem Bereich ohne Kontaminationsrisiken erhalten. In der RL wird außerdem die Bedeutung angemessener Schulungen für Arbeitnehmende unterstrichen, die gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. Die Mitgliedstaaten haben grundsätzlich zwei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Für bestimmte Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.
Krebs ist die häufigste Ursache arbeitsbedingter Todesfälle in der EU. Jährlich sterben schätzungsweise rund 80.000 Menschen infolge beruflicher Karzinogenexposition. Die sechste Überarbeitung der RL soll den Arbeitsschutz verbessern sowie langfristig etwa 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Erkrankungen verhindern. Merle Andraschko
