EP gibt grünes Licht für digitales Meldeportal für entsandte Arbeitnehmende

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Mit der am 20. Oktober vom EP angenommenen VO (558:93:18) wird die Grundlage für ein einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmenden in andere EU-Mitgliedstaaten geschaffen.
Die neue, mehrsprachige Schnittstelle soll Unternehmen die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtern. Künftig sollen Entsendemeldungen und zugehörige Dokumente elektronisch übermittelt werden können. Mit einem einheitlichen Standardformular sollen die bisher unterschiedlichen nationalen Verfahren vereinfacht werden. Die Nutzung des Portals ist für die Mitgliedstaaten freiwillig.
Die Digitalisierung soll den Zeitaufwand für das Ausfüllen von Entsendemeldungen um über 70 % und die damit verbundenen Verwaltungskosten um 81 % senken. Gleichzeitig sollen Transparenz und Rechtssicherheit gestärkt und die Durchsetzung der EU-Vorschriften und der Schutz entsandter Arbeitnehmender verbessert werden. Ziel ist es insgesamt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt zu fördern. Merle Andraschko
