Achtes Sanktionspaket der EU gegen Russland
Am 6. Oktober traten die Sanktionen und weitere Maßnahmen des sog. „Achten Sanktionspakets der EU gegen Russland“ mit deren Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die jüngsten Sanktionsbeschlüsse der EU sollen als Antwort auf die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch die Russische Föderation (RUS) aufgefasst werden. Abgezielt wird auf eine Schwächung der russischen Wirtschaft, insb. des Rüstungsbereichs und der militärischen Kapazitäten, sowie individuelle Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen, die an den sog. Referenden beteiligt waren bzw. die Umgehung von EU-Sanktionsbeschlüssen über Drittstaaten unterstützen.
Wesentlicher Bestandteil des neuen Pakets ist die Einführung einer Preisobergrenze („Price Cap“) für russisches Erdöl und Ölprodukte in Ergänzung zu den Importverboten des sechsten Sanktionspakets, die zum 5. Dezember wirksam werden. Hierzu soll der Seetransport von russischem Rohöl und russischen Erdölprodukten in Drittländer sowie damit verbundener Dienstleistungen künftig strikten Beschränkungen unterliegen.
Ferner wurden u. a. ergänzende Ausfuhrbeschränkungen für Hightech-Produkte für den Luftfahrtsektor und eine deutliche Ausweitung der Liste der verbotenen „Dual Use“-Güter, d.h. von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, erlassen. Derartige Güter dürfen nicht mehr an Russland geliefert werden. Umfasst sind nun auch einfachere elektronische Bauteile, Chemikalien und bestimmte Vorprodukte.Marcus Körber
PM des Rates (EN)