Aktualisierung der Luftqualitäts-RL im EP verabschiedet
Mit den am 24. April verabschiedeten neuen Vorschriften werden für 2030 verbesserte Luftqualitätsnormen in Form von Grenz- und Zielwerten festgelegt. Die überarbeitete RL deckt eine Vielzahl von luftverschmutzenden Stoffen ab, darunter Feinstaub und Partikel, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel, und legt für jeden dieser Stoffe spezifische Normen fest.
Mitgliedstaaten können aus bestimmten Gründen eine Verschiebung der Frist für die Einhaltung der Luftqualitätswerte von bis zu zehn Jahren beantragen, wenn sie zeigen können, dass die Werte so früh wie möglich eingehalten werden. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen Luftqualitätspläne und Kurzzeit-Aktionspläne aufgestellt werden. Eine erste Überprüfung der in der RL gesetzten Luftqualitätsstandards ist für 2030 vorgesehen.
Nach der noch ausstehenden formalen Zustimmung des Rates kann die RL nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Brigitte Köhnlein
PM des EP (EN)