Aktualisierung der Schadstoffgrenzwerte für Süßwasser: Umweltausschuss legt Position fest
Die KOM hatte am 26. Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Wasserrahmen-RL, der Grundwasser-RL und der RL über Umweltqualitätsnormen vorgelegt. Damit sollen die Listen der Oberflächen- und Grundwasserschadstoffe aktualisiert werden, die zum Schutz der EU-Süßwasserkörper überwacht und kontrolliert werden müssen. Auch die entsprechenden Umweltqualitätsnormen sollen damit auf den neuesten Stand gebracht werden. Zu diesem Vorschlag hat der Umweltausschuss des EP nun am 27. Juni seine Position bestimmt.
Grundsätzlich sollten nach den Vorstellungen der Abgeordneten die für das Grundwasser geltenden Schwellenwerte zehnmal niedriger sein als diejenigen für Oberflächenwasser. Außerdem soll eine ganze Reihe von als problematisch erkannten Stoffen neu in die Liste der Grundwasserschadstoffe aufgenommen werden. Ebenso fordern die Abgeordneten strengere Normen u. a. für die Pflanzenschutzmittel Glyphosat und Atrazin sowie Arzneimittel. Der Umweltausschuss möchte zudem erreichen, dass weiterer Stoffe in die Beobachtungslisten potentiell gefährlicher Stoffe aufgenommen werden. Die KOM wird aufgefordert zu prüfen, wie mit Hilfe einer erweiterten Herstellerverantwortung ein Beitrag der Verursacher zur Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen erreicht werden kann.
Mit der Positionsbestimmung durch den Ausschuss ist nach Vorlage des Vorschlags der KOM ein erster Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren gemacht. Als Nächstes stehen die Annahme im Plenum und die Positionierung des Rats an, bevor die Trilog-Verhandlungen beginnen können. Brigitte Köhnlein