Allgemeine Ausrichtung zur Produkthaftungs-RL
Der AStV hat am 14. Juni eine allgemeine Ausrichtung zur RL über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungs-RL) angenommen.
Das europäische Produkthaftungsrecht sieht grundsätzlich eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte vor. Mit der neuen RL soll das bestehende Recht an neue Herausforderungen angepasst werden. Insbesondere sollen dabei das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und globale Wertschöpfungsketten im Fokus stehen.
Konkret soll künftig auch Software vom Begriff eines Produktes umfasst sein. Ferner soll ein Produktfehler auch in mangelhafter Cybersicherheit liegen können. Um den globalen Lieferketten gerecht zu werden, wird bei außerhalb der EU ansässigen Herstellern die Haftung ausgeweitet. Unter anderem soll eine Haftung von Importeuren möglich sein.
Im EP ist eine Positionierung im Juli zu erwarten. Trilogverhandlungen könnten sodann beginnen. Ziel ist es, eine Einigung rechtzeitig vor der Europawahl 2024 zu erreichen. Jaschar Stölting