Allgemeine Ausrichtung zur RL zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Der Rat hat am 9. Juni eine allgemeine Ausrichtung zur RL zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen.
Mit der RL sollen Mindeststandards in den Mitgliedstaaten verankert werden. Zentrale Elemente der RL sind die Einführung EU-weiter Straftatbestände mit Mindesthöchststrafen für Vergewaltigung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Cyber-Stalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet aufgrund des Geschlechts. Außerdem sollen Melde- und Risikobewertungsverfahren eingeführt werden, und der Opferschutz soll verbessert werden.
Im EP liegt zu der RL ein Berichtsentwurf der federführenden Ausschüsse vor. Es wird noch vor der Sommerpause mit einer Abstimmung im Plenum gerechnet. Die Trilog-Verhandlungen könnten dann unmittelbar nach der Sommerpause beginnen. Jaschar Stölting