Antidumpingzölle auf chinesische Aluminium-Flachwalzprodukte – Aussetzung der Anwendung für neun Monate
Die KOM hat am 11. Oktober die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen aus der VR China beschlossen. Die Maßnahme dient dem Schutz des Binnenmarktes vor unlauteren Handelspraktiken. Die Höhe der Antidumpingzölle liegt zwischen 14,3 % und 24,6 %. Die Antidumpingmaßnahmen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Zugleich wurde die Anwendung seitens der KOM vorerst für neun Monate ausgesetzt, da sich die Marktbedingungen nach dem Untersuchungszeitraum vorübergehend geändert haben. Folglich werden die Antidumpingmaßnahmen erst ab dem 11. Juli 2022 greifen; weitere Suspendierungen wären möglich.
Im vorliegenden Fall ist nach Angaben der KOM die europäische Nachfrage in jüngster Zeit so deutlich gestiegen, dass momentan eine erneute Schädigung während des Zeitraums der vorübergehenden Aussetzung wenig wahrscheinlich ist. Marcus Körber
PM der KOM (EN)