Anwendung von CSRD und CSDDD verschoben

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Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am 14. April die sog. Stop-the-Clock-RL formell angenommen. Damit ist der erste Teil des sog. Omnibus-I-Pakets vom Februar, d.h. die Anwendungsverschiebung der RL über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der Europäischen Lieferketten-RL endgültig angenommen worden.
Somit müssen große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und börsennotierte KMU die Nachhaltigkeitsberichterstattung über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen erstmals im Jahr 2028 vorlegen. Vom EU-Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern sowie mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz müssen die aus der RL resultierenden Pflichten ebenfalls erstmals im Jahr 2028 einhalten.
Der Rat betont, dass mit der zügigen Annahme der Stop-the-Clock-RL die Co-Legislatoren, d.h. Rat und EP, nun genügend Zeit haben, um eine Einigung über die inhaltlichen Änderungen an beiden Legislativmaßnahmen zu erzielen. Christoph Frank