AStV einigt sich auf Verhandlungsposition des Rates zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz
Der AStV hat am 21. Juni das Verhandlungsmandat des Rates zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) angenommen.
Mit dem VO-Vorschlag zum EMFA möchte die KOM auf Bedenken hinsichtlich einer Politisierung der Medien und der Unabhängigkeit der Medienkontrollbehörden reagieren. Die Kernpunkte des EMFA sind die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste, ein verbesserter Schutz von Journalisten, eine Stärkung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, Regelungen zur Bewertung von Medienmarktkonzentrationen und Vorgaben zu Mediendiensten im digitalen Umfeld. Außerdem soll ein Europäisches Gremium für Mediendienste, das sog. Board, eingerichtet werden. Das Board soll sich aus den nationalen Medienbehörden zusammensetzen und die KOM bei der einheitlichen Anwendung der VO in den Mitgliedstaaten unterstützen.
Auf Arbeitsebene finden die Beratungen zum EMFA in der Ratsarbeitsgruppe „Audiovisuelles und Medien“ statt. Die Verhandlungsführung für Deutschland hat der Bund aufgrund der überwiegenden Betroffenheit von Länderkompetenzen auf die Länder übertragen. In den Verhandlungen ist es gelungen, die vom Bundesrat in einer Subsidiaritätsrüge zum EMFA kritisierten Punkte aufzugreifen und im Sinne der Länder zu verbessern. So konnte etwa die Unabhängigkeit des Boards von der KOM erheblich gestärkt werden. Ferner konnte eine Klarstellung zu einer Mindestharmonisierung aufgenommen werden. Damit soll bei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer über den EMFA hinausgehenden Vielfaltsicherung verbleiben und etwa die deutsche Plattformregulierung im Medienbereich weiter möglich sein.
Sobald das EP zum VO-Vorschlag eine Position angenommen hat, können die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen. Dabei wird eine Einigung noch vor den Europawahlen 2024 angestrebt. Johann Schmolke/Jaschar Stölting