AStV nimmt Verhandlungsmandat zur Krisen-VO an
Die Mitgliedstaaten haben sich am 4. Oktober auf ein AStV-Verhandlungsmandat zur Krisen-VO geeinigt.
Die Krisen-VO ist das letzte Dossier aus der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), für das eine Ratsposition noch offen war. Die VO enthält ein vom regulären GEAS-Acquis abweichendes Maßnahmenpaket, um in besonderen Krisensituationen die Funktionsfähigkeit des GEAS sicherzustellen. Unter anderem vorgesehen sind Regelungen zur Verlängerung von Registrierungs- und Dublin-Fristen sowie eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Grenzverfahren. Zur Absicherung des Ausnahmecharakters ist grundsätzlich ein Durchführungsbeschluss des Rates erforderlich.
Mit dem AStV-Verhandlungsmandat ist der Weg frei für eine Fortsetzung der Trilog-Verhandlungen zur GEAS-Reform. Hier hatte das EP die Verhandlungen zur EURODAC-VO und Screening-VO Mitte September ausgesetzt und eine Wiederaufnahme davon abhängig gemacht, dass der Rat sich auf eine Position zur Krisen-VO einigt. Aufgrund der auslaufenden Legislaturperiode ist der Zeitdruck enorm. Das Zeitfenster für eine Einigung zwischen Rat und EP schließt sich schon Anfang Februar 2024. Jaschar Stölting