Ausländische Direktinvestitionen – EP nimmt Standpunkt an

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Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen schützt kritische Infrastruktur oder strategische Technologiesektoren vor ungewolltem Einfluss und potenziellen Sicherheitsrisiken durch Drittstaaten.
Ziel der von der KOM im Januar vorgeschlagenen VO zu ausländischen Direktinvestitionen ist daher eine Vereinheitlichung nationaler Kontrollmechanismen („Screening“), insbesondere zu der Frage, wann eine Investition als schädlich für das Unionsinteresse anzusehen ist, zu erreichen. Die KOM soll das Recht erhalten, entweder aus eigener Initiative oder bei Uneinigkeit unter den Mitgliedstaaten über potenzielle Risiken einer Direktinvestition aus Drittstaaten tätig zu werden und Auflagen für Investitionsentscheidungen oder Untersagungen auszusprechen.
In seinem Standpunkt fordert das EP kritische Infrastrukturen u. a. in den Bereichen Verkehr, maritime Industrie, Luft- und Raumfahrt, Gesundheit, Medien, Energie und Lebensmittelsicherheit in den Anwendungsbereich der VO einzubeziehen. Finanzsektor-Abwicklungen sollen explizit ausgenommen bleiben. Neu ist außerdem eine Genehmigungspflicht für Greenfield-Investitionen unter bestimmten Bedingungen. Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat. Tanja Winninger