Am 14. Juli hat die KOM das Maßnahmenpaket „Fit-für-55“ vorgestellt. Mit Hilfe dieser 12 Legislativvorschläge sollen die europäischen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 erreicht und der CO2-Ausstoß um mindestens 55 % gegenüber dem Wert von 1990 reduziert werden. Das Maßnahmenpaket ist Teil des Europäischen Grünen Deals und soll Europa bis 2050 klimaneutral umgestalten.
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Einträge von Birgitte Malz
Die KOM hat am 14. Juli das sogenannte „Fit-für-55“-Paket vorgestellt. Mit diesem lange erwarteten Gesetzespaket soll die gesamte einschlägige Klima- und Energiegesetzgebung auf das neue Europäische Klimagesetz ausgerichtet und die EU auf den Weg zur Klimaneutralität gebracht werden. Das im Klimagesetz formulierte Ziel besagt, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % statt um 40 % im Vergleich zu 1990 reduziert werden müssen.
Rat und EP haben sich am 12. Juli auf eine informelle politische Einigung zur Aarhus-VO verständigt. Damit soll die Aarhus-VO in volle Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus gebracht werden. Die Überarbeitung der Aarhus-VO war nötig geworden, da der Beschwerdeausschuss des Übereinkommens festgestellt hatte, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten in Fragen des EU-Umweltrechts gegen das Abkommen verstoßen. Rat und EP müssen die informelle Einigung nun formell bestätigen, anschließend kann die neue VO in Kraft treten.
Während der Tagung vom 13. Juli hat der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) die ersten Durchführungsbeschlüsse des Rates im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfaziliät, über die insgesamt 312,5 Mrd. € an Zuschüssen und 360 Mrd. € an Krediten an die 27 Mitgliedstaaten verteilt werden, angenommen. Grünes Licht vom ECOFIN erhielten 12 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland mit seinem Aufbau- und Resilienzplan in Höhe von etwa 25 Mrd. €.
Am 9. Juli hat die KOM ihre überarbeiteten Reformempfehlungen für sieben reglementierte Unternehmensdienstleistungen vorgestellt. Die in der Mitteilung aufgelisteten Empfehlungen der KOM sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und betreffen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer.
Am 9. Juli hat die KOM die beihilferechtliche Genehmigung der deutschen Garantieregelung für Reisesicherungsfonds in Höhe von 750 Mio. € bekanntgegeben. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Am 7. Juli hat die KOM die Ergebnisse der Überprüfung der EU-Beihilferegeln für den Breitbandausbau vorgestellt. Die Evaluierung der Beihilfevorschriften betraf die seit 2013 geltenden Breitbandleitlinien und die seit 2014 anwendbare Allgemeine Gruppenfreistellungs-VO (AGVO).
Am 7. Juli hat die KOM ihre Prognose für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in der EU unter der Überschrift „Wiedereröffnung beflügelt den Aufschwung“ vorgestellt. Die Sommerprognose der KOM geht von einem starken wirtschaftlichen Aufschwung in den Mitgliedstaaten aus, der von den aktuellen Öffnungsschritten und Erfolgen bei der Impfkampagne unterstützt wird.
Das EP hat am 6. Juli die VO über die Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027 angenommen. Die VO wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Sie gilt dann rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Die KOM hat am 6. Juli ein Paket mit einer neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Das Paket besteht aus einer Mitteilung, die im Wesentlichen die neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen mit einer Auflistung von Maßnahmen zum Inhalt hat, aus einem VO-Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen sowie aus dem delegierten Rechtsakt zu Art. 8 der Taxonomie-VO.
