Am Abend des 9. November konnten Rat und EP eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur erzielen. Mit Hilfe der VO sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Für jedes der aufgelisteten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – werden spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung festgelegt.
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