Am 1. Juni hat die KOM das im Oktober 2013 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Nitrat-RL eingestellt. Mit der RL werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu reduzieren.
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