Am 12. März hat das EP den mit dem Rat erzielten Kompromiss zur überarbeiteten RL über Industrieemissionen angenommen. Diese RL ist das wichtigste EU-Instrument zur Begrenzung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen, einschließlich Intensivtierhaltungsanlagen. Mit der RL wird zusätzlich die Abfallerzeugung, die Verwendung von Rohstoffen, die Energieeffizienz, Lärmemissionen und Unfallverhütung geregelt.
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